Häufige Fragen rund um die Pflege und Betreuung
Welche Gesetze beinhalten die wichtigsten Regelungen der Pflege und Betreuung?
Die wichtigsten Gesetze und Richtlinien für Betreuung und Pflege sind das Heimgesetz, das Pflegeversicherungsgesetz für den Bereich Pflege und der Leitfaden der bayerischen Bezirke zum Gesamtplanverfahren für Bewohner der Wiedereingliederungshilfe (Sozialtherapie). Die Einhaltung der Gesetze wird regelmäßig durch Gremien der Landratsämter wie der Heimaufsicht, des Gesundheitsamtes, des MdK, des Bezirk Schwabens, der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft geprüft.
Welche Aufgabe und Bedeutung hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)?
Der MDK ist als neutraler und unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle Krankenkassen und Pflegekassen zuständig. Er stellt unter anderem die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit, die Notwendigkeit von Vorbeuge- und Rehabilitationsmaßnahmen, Anregungen zur Verbesserung der Pflegesituation fest und erstellt Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese ist abhängig vom Grad der Einschränkung bei der Selbständigkeit bzw. den vorhandenen Fähigkeiten bei den wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens in den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Der MDK ordnet je nach Grad der Einschränkung der Selbständigkeit anhand eines Punktesystems einen Pflegegrad zu.
Welche Pflegegrade gibt es und wie sind sie eingeteilt?
Pflegegrad 1 | = | 12,5 bis unter 27 Punkte |
Pflegegrad 2 | = | 27 bis unter 47,5 Punkte |
Pflegegrad 3 | = | 47,5 bis unter 70 Punkte |
Pflegegrad 4 | = | 70 bis unter 90 Punkte |
Pflegegrad 5 | = | 90 bis unter 100 Punkte |
Wie erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Es ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu stellen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Service zum Coronavirus
Liebe Angehörige, liebe Betreuer,
Wir bitten um Einhaltung folgender Punkte:
- Ein Besuch in der Einrichtung muss telefonisch angemeldet sein und die Kontaktperson namentlich registriert werden
- Die Anwesenheit sollte sich auf 45 Minuten beschränken
- Die Besuche finden in Besuchszonen statt, zu denen Sie begleitet werden
- Sie dürfen die Wohnbereiche weiterhin nicht alleine betreten
- Ein geeigneter eigener Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen
- Vor und nach dem Besuch sind die Hände zu desinfizieren
- Bei Erkältungssymptomen darf die Einrichtung nicht betreten werden
Wir behalten uns vor, bei Verdacht auf ein Infektionsgeschehen die Lockerungen der Besuche umgehend aufzuheben.
Informationsblatt zum Coronavirus (Übertragung, Inkubationszeit etc.)
Broschüre mit den 10 wichtigsten Hygienetipps
Download-Bereich
Heimkostenübersicht der Einrichtungen Fink. Das Zentrum für Betreuung gültig ab 01.11.2019